Für die PPWR entscheidet nicht die Form eines Gegenstands, sondern seine Funktion innerhalb der Liefer- und Nutzungskette.
Ein Gegenstand ist regelmässig als Verpackung einzustufen, wenn die folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden können:
Merksatz: Nicht Material, Form oder Produktname entscheiden über die Einstufung, sondern der konkrete Verwendungszweck.
Die PPWR unterscheidet verschiedene Rollen entlang der Lieferkette.
Semadeni liefert in der Regel Verpackungen, Verpackungskomponenten oder Verpackungsmaterialien wie Behälter, Flaschen, Kanister, Becher oder Verschlüsse.
Im Sinne der PPWR treten wir deshalb regelmässig als Lieferant auf. Als Lieferant stellen wir unseren Kunden die bei uns verfügbaren Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die sie für ihre regulatorischen Pflichten benötigen. Dazu gehören beispielsweise technische Spezifikationen, Materialinformationen oder verfügbare Nachweise zu eingesetzten Materialien.
Die zentrale Verantwortung liegt bei demjenigen Unternehmen, das die Verpackung entwickelt oder herstellen lässt beziehungsweise das verpackte Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Nach der Auslegung der EU-Kommission ist dies häufig der Abfüller oder Markeninhaber.
Der Erzeuger ist insbesondere verantwortlich für:
Semadeni kennt den konkreten Einsatz der bestellten Produkte in der Regel nicht. Ob ein Behälter, Becher, Kanister, Beutel oder eine Folie im konkreten Anwendungsfall als Verpackung im Sinne der PPWR einzustufen ist, hängt von der tatsächlichen Verwendung ab.
Vor Vertragsabschluss und vor dem Inverkehrbringen ist der Kunde dafür verantwortlich,
Sofern Produkte als Verpackungen im Sinne der PPWR eingesetzt werden sollen, empfehlen wir, dies frühzeitig mit uns abzustimmen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu:
Weiterführende Hintergründe zur PPWR und unserem Nachhaltigkeitsansatz finden Sie im Beitrag auf unserer Unternehmens-Webseite: Zum Blogbeitrag: PPWR und Nachhaltigkeit bei Semadeni