Schraubverschlüsse zu Giftflaschen Art. 6183 - 6186. Art. 6028 in kindersicherer Ausführung!
Sicherheitshinweis:
Behälter von Stoffen und Zubereitungen, die für jedermann (Verkauf an Private) erhältlich sind, müssen mit kindersicheren Verschlüssen versehen sein, wenn der Inhalt als giftig, ätzend oder gesundheitsschädlich mit R-Satz R 65 deklariert ist, oder wenn der Inhalt mindestens 3% Methanol oder 1% Dichlormethan enthält.
Die technischen Einzelheiten der kindersicheren Verschlüsse und der tastbaren Gefahrenhinweise richten sich nach Anhang IX der Richtlinie 67/548/EWG.
Bitte laden Sie die Seite neu und melden Sie sich gegebenenfalls erneut an.
Seite neu laden